Freitag, 7. Februar 2014

Pornostreaming: Richter geben Fehler in Auskunftsverfahren zu

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Pornostreaming: Richter geben Fehler in Auskunftsverfahren zu
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Bereits in vier Fällen hat das Landgericht Köln bekannt, Anträge der Redtube-Massenabmahner zu oberflächlich bearbeitet und damit indirekt die Grundrechte von Bürgern missachtet zu haben. Derweil stellte sich heraus, dass die IP-Adressen angeblicher Pornostream-Konsumenten durch eine Briefkastenfirma ermittelt wurden.




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